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Tierschutz

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Nutztiere


Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres. Sie regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier. Das aus dem Jahr 1978 stammende Tierschutzgesetz wird seit Herbst 2004 revidiert. Hauptziele sind die verbesserte Information der breiten Öffentlichkeit und die Ausbildung der Tierhalter. Ausserdem soll der Vollzug durch die Kantone verbessert werden. Im Juni 2005 hat der Nationalrat entschieden, dass ab 2009 die betäubungslose Kastration bei Ferkeln verboten sein soll. Zudem sollen nicht mehr nur Personen mit Bussen bestraft werden, die ein Tier misshandeln, vernachlässigen oder überanstrengen, sondern auch jene, die "in anderer Weise seine Würde missachten". Eine weitere Verschärfung gibt es bei den Tiertransporte: Diese dürfen künftig nicht länger als sechs Stunden dauern.
Der Bund honoriert besonders tierfreundliche Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Direktzahlungen. Den Ansprüchen der "besonders tierfreundlichen Haltung" genügt, wer nach den Programmen RAUS oder/und BTS produziert. RAUS heisst soviel wie "regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien". Unter BTS versteht man eine "besonders tierfreundliche Stallhaltungssystem" wie etwa die Haltung in einem Laufstall oder die Freilandhaltung von Kühen.

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